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Technische und organisatorische Massnahmen.Anhang 2 zum AVV.

Stand: 27. Oktober 2026

Diese Übersicht beschreibt die Massnahmen, mit denen die CSP AG die Sicherheit der Personendaten in Oppm gewährleistet (Art. 8 nDSG, Art. 3 DSV, Art. 32 DSGVO). Sie ist Anhang 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Zahlen sind, wo vermerkt, Zielwerte.

1. Vertraulichkeit

1.1 Zutritt

  • Betrieb in einem Rechenzentrum in der Schweiz; Zutrittskontrolle und Protokollierung durch den Betreiber gemäss dessen Zertifizierung [Zertifizierung ergänzen, z. B. ISO/IEC 27001]
  • CSP betreibt keine eigenen Server in Büroräumen; Zutritt zu den Systemen erfolgt ausschliesslich über gesicherte Verwaltungszugänge

1.2 Zugang

  • Anmeldung über eine Identity-Plattform mit OpenID Connect, auf Wunsch mit Single Sign-on über das Verzeichnis der Kundin
  • Zwei-Faktor-Anmeldung je Mandant verlangbar; neue Konten auf die E-Mail-Domäne der Kundin beschränkbar
  • Ohne Identity-Plattform: Passwörter mit mindestens 12 Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, gespeichert als scrypt-Hash mit Salz, Vergleich in konstanter Zeit
  • Signierte Sitzungs-Cookies, für Skripte nicht lesbar, höchstens zehn Stunden gültig
  • Gesperrte Benutzer und pausierte oder deaktivierte Mandanten können sich nicht anmelden

1.3 Zugriff

  • Rollen Administration, Portfoliomanagement, Projektleitung und Lesen mit Standardrechten; Anpassung je Mandant in der Rechtematrix
  • Jedes Recht wird auf dem Server bei jeder Aktion geprüft, nicht nur in der Oberfläche
  • Projektleitende bearbeiten nur eigene Vorhaben; die Rolle Lesen ändert nichts
  • Stellvertretungen nur mit Zeitraum und im Protokoll vermerkt

1.4 Trennung

  • Jeder Datensatz gehört einem Mandanten. PostgreSQL erzwingt mit Row-Level-Security, dass jede Anfrage nur den eigenen Mandanten sieht
  • Die Anwendung arbeitet mit einer eigenen Datenbankrolle ohne Recht, die Trennung zu umgehen
  • Getrennte Installationen für Produktion und Demo; die Demo enthält nur erfundene Daten

1.5 Zugriff durch CSP

  • Konten von CSP Solutions verwalten Mandanten in einer Konsole und sehen dort Betriebskennzahlen, keine Fachdaten
  • Einblick in Daten nur über einen Support-Zugang auf Antrag, den die Administration der Kundin freigibt; nur lesend, standardmässig höchstens acht Stunden, jederzeit widerrufbar
  • Jeder Schritt des Support-Zugangs steht im Protokoll der Kundin und der Plattform

2. Integrität

2.1 Weitergabe

  • Übertragung ausschliesslich verschlüsselt (TLS), HTTP Strict Transport Security
  • Strenge Sicherheits-Header: Content-Security-Policy, keine Einbettung in fremde Seiten, kein Zugriff auf Kamera und Standort
  • Zugangsdaten zu Schnittstellen werden nie in der Datenbank gespeichert, sondern in der Betriebsumgebung

2.2 Eingabekontrolle

  • Jede Änderung wird mit Person, Zeit, Datensatz und Aktion protokolliert
  • Die Einträge bilden je Mandant eine Hash-Kette (SHA-256). Die Prüfung in der Administration zeigt «Kette intakt» oder die Stelle, an der sie verletzt ist
  • Unterschriften, Entscheide und Freigaben sind mit Person und Zeitpunkt festgehalten, Erfassungen im Auftrag gekennzeichnet

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche Sicherung der Datenbank, getrennt von der Produktionsumgebung, in der Schweiz; Aufbewahrung [z. B. 14 tägliche Stände]
  • Dokumentiertes Verfahren zur Wiederherstellung; Zielwerte RPO 24 Stunden und RTO 4 Stunden [nach erster Probe bestätigen]
  • Automatische Überwachung der Prüfpunkte für Prozess und Datenbank, mindestens alle fünf Minuten, mit Alarm bei Störung
  • Dokumentierte Abläufe für Auslieferung und Rückfall auf die vorherige Version
  • Kontingent für KI-Anfragen je Benutzer, damit Fehler oder Missbrauch den Betrieb nicht beeinträchtigen

4. KI-Funktionen

  • Sprachmodelle und Spracherkennung werden in der Schweiz betrieben
  • Übermittelt wird nur, was die jeweilige Funktion braucht; der Kontext der Organisation enthält keine Personendaten
  • Das KI-Gateway speichert keine Anfragen und Antworten; Audio wird nicht gespeichert
  • Jede Ausgabe ist als Vorschlag gekennzeichnet und wird nur übernommen, wenn eine Person sie prüft und speichert
  • Ist die KI nicht erreichbar, meldet Oppm das; es gibt keine simulierten Antworten
  • KI je Mandant abschaltbar, Nutzung je Rolle über die Rechtematrix steuerbar

5. Organisatorische Massnahmen

  • Mitarbeitende und Beauftragte von CSP sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet
  • Zugänge zu den Betriebssystemen nach dem Prinzip der minimalen Rechte, Geheimnisse in einem Passwortmanager
  • Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf gleichwertige Pflichten verpflichtet, alle mit Standort in der Schweiz
  • Behandlung von Störungen und Sicherheitsvorfällen nach dem Service Level, Meldung an die Kundin gemäss AVV
  • Schulung der Mitarbeitenden in Informationssicherheit und Datenschutz [Rhythmus ergänzen]

6. Überprüfung

  • Automatisierte Tests vor jeder Auslieferung, einschliesslich der Trennung je Mandant
  • Regelmässige Aktualisierung von Abhängigkeiten und Laufzeitumgebung
  • Überprüfung dieser Massnahmen mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen
  • Externe Sicherheitsprüfung (Penetrationstest) [Datum und Umfang ergänzen]